Zielgruppe

Die WEIDHALDE nimmt Mädchen und Knaben auf, die aufgrund verschiedener familiärer Belastungen nachweislich für ihren nächsten Entwicklungsschritt nicht in ihrer Familie leben und aufwachsen können. Sie brauchen für ihren nächsten Entwicklungsschritt voraussichtlich auf längere Zeit eine stationäre sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.

Der Aufenthalt richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf, d.h. wenn die Erziehungskompetenzen und die Ressourcen in der Familie stabil genug sind, kehrt das Kind nach Hause zurück.

  • Sie brauchen den Rahmen einer kleineren Institution.
  • Die Kinder und Jugendlichen bringen die Voraussetzung zum Besuch der öffentlichen Schule und des öffentlichen Kindergartens/Spielgruppen mit; in der Regel besuchen die die Schulen der Gemeinde Bauma (Bauma, Sternenberg, Saland, Juckern, Wellenau). Im Einzelfall besuchen sie eine nahegelegene Tagessonderschule.
  • Bei individuellem Bedarf kann die Begleitung über die obligatorische Schulzeit hinausgehen und die Zeit der Erstausbildung beinhalten z.B. im unserem Angebot Begleitetes Jugendwohnen oder in unserem SPF-Angebot Einzelbegleitung 
Minimales Eintritts- und maximales Austrittsalter – Mädchen, Knaben, Geschwister

Aufgenommen werden Mädchen und Knaben ab dem 4. Lebensjahr bis zum 13. Lebensjahr. Im Einzelfall z.B. bei Aufnahme von Geschwistern ist die Aufnahme ab dem 3. Lebensjahr möglich. Die WEIDHALDE hat eine langjährige Erfahrung mit der Betreuung und Begleitung von Geschwisterkindern.

Sozialräumliche Herkunft – Aufenthaltsstatus – Problemstruktur – Beeinträchtigungsart

Die meisten Kinder und Jugendlichen, die in die – Weidhalde – aufgenommen werden, kommen aus dem Kanton Zürich. Aufnahmen sind aus allen Deutschschweizer Kantonen möglich (IVSE-Anerkennung). Voraussetzung für die Aufnahme ist die Verständigung mit dem Kind in deutscher Sprache. Damit eine Aufnahme indiziert ist, muss beim Kind/Jugendlichen ein sozialpädagogischer Betreuungsbedarf vorliegen; d.h. die Aufnahmen basieren meist auf dem Entscheid der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde /KESB:

  • Zivilrechtliche Einweisung nach Art. 308, 310 ZGB.
  • Oder auf Anfrage einer Fachstelle der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe als Freiwilliger Aufenthalt mit Zustimmung der Eltern auf der Grundlage eines Fachgutachtens.

Mögliche Gründe für den Aufenthalt im Kinderheim Weidhalde

  • Überforderung, Überlastung der Eltern. Aktuell fehlende Erziehungskompetenzen und Ressourcen bei den Eltern
  • Suchtprobleme der Eltern bzw. eines Elternteils
  • Trennung, Scheidung, physische und psychische Erkrankungen der Eltern, Tod der Eltern bzw. eines Elternteils
  • Andere Krisensituationen im Herkunftssystem
  • Physische, psychische Misshandlungen des Kindes
  • Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsdefizite beim Kind

Themen und Herausforderungen der Kinder in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Bildung

  • Kinder mit traumatischen Erlebnissen und entsprechenden traumatischen Belastungen; Bindungsängsten, Trennungsängsten
  • Kinder mit Schulschwierigkeiten, -ängsten
  • Kinder mit auffälligen Verhaltensweisen und Förderbedarf im sozialen und emotionalen und schulischen Bereich
  • Kinder und Jugendliche mit Wahrnehmungsauffälligkeiten
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche

  • mit psychischer Erkrankung und geistiger Beeinträchtigung, welche in Gruppenstrukturen und in einem offenen Rahmen nicht getragen werden können
  • mit erhöhter Pflegebedürftigkeit
  • akutem Suchtverhalten in Bezug auf, Alkohol, Nikotin, illegale Drogen
  • mit akutem selbst- und fremdgefährdendem Verhalten
  • mit fortgesetztem Fluchtverhalten